Insolvenzbekanntmachung
Lisiecki Bau GmbH
Spelle
Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur Lisiecki Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2024, Aktenzeichen 18 IN 67/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lingen (Ems)
- Aktenzeichen
- 18 IN 67/18
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 207524
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 25.09.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
18 IN 67/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lisiecki Bau GmbH, Lingener Str. 6, 48480 Spelle (AG Osnabrück, HRB 207524), wurde beschlossen:
Eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird anberaumt.
Diese besondere Gläubigerversammlung dient der Beschlussfassung der Insolvenzgläubiger über die Erteilung der Zustimmung, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist,
die Vergleichsvereinbarung vom 16.08.2024/11.09.2024 zur Gesellschafterforderung zu schließen, nach welcher der Gesellschaftergeschäftsführer der Lisiecki Bau GmbH, Herr Wlodzimierz Lisiecki, Odrodzenia 22, 63-840 Krobia, Polen anerkennt, der Insolvenzmasse zur Abgeltung aller Ansprüche aus Gesellschafterforderung aus dem Verrechnungskonto einen Betrag in Höhe von 880.103,57 € zu schulden.
Leistet der Gesellschaftergeschäftsführer der Lisiecki Bau GmbH, Herr Wlodzimierz Lisiecki, Odrodzenia 22, 63-840 Krobia, Polen bei fristgerechter Ratenzahlung (monatlich 3.000,00 €) einen Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 €, wird der Restbetrag erlassen.
Die von dem Insolvenzverwalter hier eingereichten Unterlagen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Den Beteiligten des Verfahrens wird, unter Hinweis auf ihr Widerspruchsrecht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.10.2024 gegeben.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, hier der 16.10.2024, keine ablehnenden Stellungnahmen bzw. Widersprüche erhoben werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 16.10.2024 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung somit als erteilt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 25.09.2024
Eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird anberaumt.
Diese besondere Gläubigerversammlung dient der Beschlussfassung der Insolvenzgläubiger über die Erteilung der Zustimmung, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist,
die Vergleichsvereinbarung vom 16.08.2024/11.09.2024 zur Gesellschafterforderung zu schließen, nach welcher der Gesellschaftergeschäftsführer der Lisiecki Bau GmbH, Herr Wlodzimierz Lisiecki, Odrodzenia 22, 63-840 Krobia, Polen anerkennt, der Insolvenzmasse zur Abgeltung aller Ansprüche aus Gesellschafterforderung aus dem Verrechnungskonto einen Betrag in Höhe von 880.103,57 € zu schulden.
Leistet der Gesellschaftergeschäftsführer der Lisiecki Bau GmbH, Herr Wlodzimierz Lisiecki, Odrodzenia 22, 63-840 Krobia, Polen bei fristgerechter Ratenzahlung (monatlich 3.000,00 €) einen Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,00 €, wird der Restbetrag erlassen.
Die von dem Insolvenzverwalter hier eingereichten Unterlagen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Den Beteiligten des Verfahrens wird, unter Hinweis auf ihr Widerspruchsrecht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.10.2024 gegeben.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, hier der 16.10.2024, keine ablehnenden Stellungnahmen bzw. Widersprüche erhoben werden.
> Seitens der Gläubiger, die bis zum 16.10.2024 keine schriftlichen Einwendungen erheben, gilt die Zustimmung somit als erteilt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lingen (Ems), 25.09.2024