Forderungsprüfung
LionApps GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur LionApps GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 404 IN 2243/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 404 IN 2243/16
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 30452
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung von Software
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2243/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LionApps GmbH, Dresdner Straße 21, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30452
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Eric Pfeiffer
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 12.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 404 IN 2243/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LionApps GmbH, Dresdner Straße 21, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30452
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Eric Pfeiffer
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 12.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.