Sicherungsmaßnahme

Line-it solutions GmbH

Kleve

Das Amtsgericht Kleve hat zur Line-it solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2025, Aktenzeichen 33 IN 13/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
33 IN 13/25
Registerbezug
Kleve, HRB 19114
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.08.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Mark Steh
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung und Vermarktung von IT-Lösungen zur Vernetzung und Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 13/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19114 eingetragenen Line-it solutions GmbH, Nassauerallee 122, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ashwien Mahendra Djaidoenath Ramdas, Nassauerallee 122, 47533 Kleve

Geschäftszweig: Entwicklung und Vermarktung von IT-Lösungen zur Vernetzung und Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen

ist am 07.08.2025, um 07:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

33 IN 13/25
Amtsgericht Kleve, 07.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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