Forderungsprüfung
Liftstarter GmbH
Meerbusch
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Liftstarter GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2025, Aktenzeichen 501 IN 70/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 70/21
- Registerbezug
- Neuss, HRB 20810
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Montage von Aufzügen und Förderanlagen inklusive der elektrischen und elektronischen Installationen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 70/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter 20810 eingetragenen Liftstarter GmbH, Am Eisenbrand 24 a, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Vogt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 70/21
Amtsgericht Düsseldorf, 17.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter 20810 eingetragenen Liftstarter GmbH, Am Eisenbrand 24 a, 40667 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Vogt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 70/21
Amtsgericht Düsseldorf, 17.04.2025