Eröffnung des Verfahrens

Lifters Fitness GmbH

Bad Vilbel

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Lifters Fitness GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 374/26 L-4-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 374/26 L-4-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108743
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
30.04.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

810 IN 374/26 L-12-: In dem Insolvenzverfahren Lifters Fitness GmbH, Homburger Straße 68, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 108743),
vertreten durch:
Fabian Urban, Paul-Ehrlich-Straße 11, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wurde am 30.04.2026 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.04.2026

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