Sicherungsmaßnahme

Lift Experten Holding GmbH

Neu-Isenburg

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Lift Experten Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2022, Aktenzeichen 8 IN 460/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 460/22
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 53381
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.11.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Thomas Rittmeister

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 460/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lift Experten Holding GmbH, Dornhofstraße 18, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 53381), vertr. d.: 1. Sebastian Born, Feuerbachstr. 24, 60325 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), vertr. d.: 2. Karin Wieck, Schimmelweg 12, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführerin), ist am 02.11.2022 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.11.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme