Sicherungsmaßnahme
Liebe Zeitarbeit Personalservice GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Liebe Zeitarbeit Personalservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.06.2024, Aktenzeichen 253 IN 55/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 55/24
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 34698
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.06.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 55/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34698 eingetragenen Liebe Zeitarbeit Personalservice GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Müller,
Geschäftszweig: die Erbringung von Personaldienstleistungen
ist am 27.06.2024, um 16:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 55/24
Amtsgericht Dortmund, 27.06.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34698 eingetragenen Liebe Zeitarbeit Personalservice GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Müller,
Geschäftszweig: die Erbringung von Personaldienstleistungen
ist am 27.06.2024, um 16:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 55/24
Amtsgericht Dortmund, 27.06.2024