Sicherungsmaßnahme
liebdich in Düsseldorf 1 GmbH
Alsdorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur liebdich in Düsseldorf 1 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.12.2025, Aktenzeichen 503 IN 271/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 271/25
- Registerbezug
- Aachen, HRB 28352
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Annamia Beyer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 271/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücken,
ist am 29.12.2025, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 271/25
Amtsgericht Düsseldorf, 29.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 28352 eingetragenen liebdich in Düsseldorf 1 GmbH, Graf-Adolf-Straße 43, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bücken,
ist am 29.12.2025, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 271/25
Amtsgericht Düsseldorf, 29.12.2025