Forderungsprüfung
Lichttechnik-Vertriebs GmbH Hagenbach & Grill
Feldkirchen
Das Amtsgericht München hat zur Lichttechnik-Vertriebs GmbH Hagenbach & Grill eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1537/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1537/24
- Registerbezug
- München, HRB 88773
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 1537/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lichttechnik-Vertriebs GmbH Hagenbach & Grill, Kapellenstraße 8, 85622 Feldkirchen, vertreten durch die Geschäftsführer Grill Bernhard und Hagenbach Uwe
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 88773
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Bertram Carola, Bergmannstraße 11, 80339 München, Gz.: 2310
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 bis 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lichttechnik-Vertriebs GmbH Hagenbach & Grill, Kapellenstraße 8, 85622 Feldkirchen, vertreten durch die Geschäftsführer Grill Bernhard und Hagenbach Uwe
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 88773
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Bertram Carola, Bergmannstraße 11, 80339 München, Gz.: 2310
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 bis 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.09.2026