Insolvenzplan
Lichtkultur GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur Lichtkultur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2018, Aktenzeichen 548 IN 1036/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1036/18
- Registerbezug
- Dresden, HRB 16513
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 31.08.2018
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 1036/18
Az.: 533/548 IN 1036/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtkultur GmbH, Flößerstraße
19a, 01139 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 16513
vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Schär
- wurde am 31.08.2018 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Eigenverwaltung wurde angeordnet.
Sachwalterin ist:
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email
geschäftlich: InsODresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon
geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
04.10.2018 bei der Sachwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Sachwalterin
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Sachwalterin, die
Wahl eines Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens
(§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§
271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen
Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder der
Sachwalterin mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 23.10.2018, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die
Sachwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis Donnerstag, den 08.11.2018
beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, schriftlich
einzureichen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
533 IN 1036/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.08.2018
Az.: 533/548 IN 1036/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lichtkultur GmbH, Flößerstraße
19a, 01139 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 16513
vertreten durch die Geschäftsführerin Daniela Schär
- wurde am 31.08.2018 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Eigenverwaltung wurde angeordnet.
Sachwalterin ist:
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden, Email
geschäftlich: InsODresden@whitecase.com Telefax: 0351 20536 79 Telefon
geschäftlich: 0351 20536 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
04.10.2018 bei der Sachwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Sachwalterin
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Sachwalterin, die
Wahl eines Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens
(§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§
271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen
Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder der
Sachwalterin mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 23.10.2018, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die
Sachwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis Donnerstag, den 08.11.2018
beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, schriftlich
einzureichen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
533 IN 1036/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.08.2018