Forderungsprüfung
LG Landwerk GmbH
Wustermark
Das Amtsgericht Potsdam hat zur LG Landwerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 6.60 IN 82/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.60 IN 82/22
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 21880
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
6.60 IN 82/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LG Landwerk GmbH i. L. (Registergericht: AG Potsdam HRB 21880 P), Potsdamer Straße 7, 14641 Wustermark, vertreten durch den Liquidator Herrn Wolfgang Kowar, Pappelstraße 30 a, 15345 Eggersdorf wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 8.12.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 23. Oktober 2026, 6.60 IN 82/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LG Landwerk GmbH i. L. (Registergericht: AG Potsdam HRB 21880 P), Potsdamer Straße 7, 14641 Wustermark, vertreten durch den Liquidator Herrn Wolfgang Kowar, Pappelstraße 30 a, 15345 Eggersdorf wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 8.12.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 23. Oktober 2026, 6.60 IN 82/22