Sicherungsmaßnahme
Lerinc Werkzeugmaschinen & Automation GmbH
Heiligenhaus
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Lerinc Werkzeugmaschinen & Automation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 505 IN 324/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 324/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 18478
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 324/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 18478 eingetragenen Lerinc Werkzeugmaschinen & Automation GmbH, Carl-Zeiss-Str. 22, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cseba Lerinc, Carl Zeiss Str. 22, 42579 Heiligenhaus
Geschäftszweig: Die Herstellung, die Entwicklung, der Vertrieb sowie die Wartung und Installation von Maschinen und die Fortbildung zum Betrieb und zur Programmierung von Maschinen
ist am 23.12.2025, um 09:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 324/25
Amtsgericht Wuppertal, 23.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 18478 eingetragenen Lerinc Werkzeugmaschinen & Automation GmbH, Carl-Zeiss-Str. 22, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cseba Lerinc, Carl Zeiss Str. 22, 42579 Heiligenhaus
Geschäftszweig: Die Herstellung, die Entwicklung, der Vertrieb sowie die Wartung und Installation von Maschinen und die Fortbildung zum Betrieb und zur Programmierung von Maschinen
ist am 23.12.2025, um 09:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 324/25
Amtsgericht Wuppertal, 23.12.2025