Insolvenzbekanntmachung
Leopard Germany UG (haftungsbeschränkt)
Gronau
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Leopard Germany UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 75 IN 66/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 75 IN 66/25
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 19128
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 66/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19128 eingetragenen Leopard Germany UG (haftungsbeschränkt), Enscheder Straße 2, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Habib Gök, Enscheder Straße 2 , 48599 Gronau (Westf.)
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung sämtlicher bekannten und unbekannten Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn Habib Gök gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 12.222,22 Euro. Mit vollständigem Eingang des Vergleichsbetrages sind sämtliche bekannten und unbekannten Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn Gök erledigt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff., 135 InsO aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter oder Bürge sowie für Ansprüche aus Organhaftung und sonstigen Pflichtverletzungen als Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, insbesondere gemäß § 15b InsO, § 43 GmbHG und sonstigen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen.
bestimmt auf
Dienstag, 14.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.03.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 66/25
Amtsgericht Münster, 25.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 19128 eingetragenen Leopard Germany UG (haftungsbeschränkt), Enscheder Straße 2, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Habib Gök, Enscheder Straße 2 , 48599 Gronau (Westf.)
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung sämtlicher bekannten und unbekannten Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn Habib Gök gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 12.222,22 Euro. Mit vollständigem Eingang des Vergleichsbetrages sind sämtliche bekannten und unbekannten Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn Gök erledigt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff., 135 InsO aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter oder Bürge sowie für Ansprüche aus Organhaftung und sonstigen Pflichtverletzungen als Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, insbesondere gemäß § 15b InsO, § 43 GmbHG und sonstigen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen.
bestimmt auf
Dienstag, 14.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.03.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 66/25
Amtsgericht Münster, 25.06.2026