Forderungsprüfung
Leo & Stadler Arbeitnehmerüberlassung Personaldienstleistungs GmbH
Neustadt a.d. Waldnaab
Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf hat zur Leo & Stadler Arbeitnehmerüberlassung Personaldienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen IN 207/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Weiden i.d. OPf
- Aktenzeichen
- IN 207/22
- Registerbezug
- Weiden i.d. OPf, HRB 2616
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 207/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leo & Stadler Arbeitnehmerüberlassung Personaldienstleistungs GmbH, Stadtplatz 11, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab, vertreten durch den Geschäftsführer Stadler Erich Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 2616
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 39 - 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 14.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leo & Stadler Arbeitnehmerüberlassung Personaldienstleistungs GmbH, Stadtplatz 11, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab, vertreten durch den Geschäftsführer Stadler Erich Josef
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: HRB 2616
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 39 - 50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 14.10.2026