Forderungsprüfung
LEO GmbH
Sauerlach
Das Amtsgericht München hat zur LEO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 1507 IN 3021/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 3021/25
- Registerbezug
- München, HRB 161107
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1507 IN 3021/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO GmbH, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, vertreten durch die Geschäftsführer Bartel Elmar, Riethmayer Hans und Riethmayer Martin Gert
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 161107
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LEO GmbH, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, vertreten durch die Geschäftsführer Bartel Elmar, Riethmayer Hans und Riethmayer Martin Gert
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 161107
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.10.2026