Abweisung mangels Masse

Lemontree Ventures GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Lemontree Ventures GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 67g IN 406/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 406/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 163584
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
25.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Förderung von und Beteiligung an innovativen Startups und anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht aber als Dienstleistung für Dritte.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 406/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163584 eingetragenen Lemontree Ventures GmbH, Stuhtsweg 19, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Dannenbring

Geschäftszweig: Gegenst. d. Untern.i.d. Förderung von und Beteiligung an innovativen Startups und anderen Unternehmen im eigenen Namen und aufeigene Rechnung, nicht aber als Dienstleistung für Dritte.

ist der am 17.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 17.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

67g IN 406/25
Amtsgericht Hamburg, 24.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Sicherungsmaßnahme
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