Masseunzulänglichkeit

Leipziger Küchenstudio GmbH

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur Leipziger Küchenstudio GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2026, Aktenzeichen 405 IN 1683/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 1683/25
Registerbezug
Leipzig, HRB 39030
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
08.04.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1683/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leipziger Küchenstudio GmbH, Lützner Straße 26, 04177 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 39030
vertreten durch die Geschäftsführerin Jessica May

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.04.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 269720, Email geschäftlich: RBauch@schultze-braun.de, Telefax: 0341 2697210

schriftlich geltend zu machen.

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Forderungsprüfung