Sicherungsmaßnahme
Leighton & Krasnenko integrated Communications GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Leighton & Krasnenko integrated Communications GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2026, Aktenzeichen 70e IN 214/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70e IN 214/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 21186
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marion Rodine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 214/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 21186 eingetragenen Leighton & Krasnenko integrated Communications GmbH, Friesenplatz 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Krasnenko, Friesenplatz 17, 50672 Köln
Geschäftszweig: das Betrieben einer Werbeagentur unter Heranziehung und Verarbeitung freier künstlerischer Werke;
ist am 06.08.2026, um 17:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 214/26
Amtsgericht Köln, 06.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 21186 eingetragenen Leighton & Krasnenko integrated Communications GmbH, Friesenplatz 17, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Krasnenko, Friesenplatz 17, 50672 Köln
Geschäftszweig: das Betrieben einer Werbeagentur unter Heranziehung und Verarbeitung freier künstlerischer Werke;
ist am 06.08.2026, um 17:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 214/26
Amtsgericht Köln, 06.08.2026