Forderungsprüfung
Leffler GmbH
Brotterode-Trusetal
Das Amtsgericht Meiningen hat zur Leffler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen IN 126/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meiningen
- Aktenzeichen
- IN 126/24
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 504507
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 126/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leffler GmbH, Willi-Betz-Straße 4, 98596 Brotterode-Trusetal, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Leffler
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 504507
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Prüfung der noch nicht geprüften und der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wird angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Hinweis
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung dieses Beschlusses an die nachmeldenden Gläubiger durch Aufgabe zur Post gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 01.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leffler GmbH, Willi-Betz-Straße 4, 98596 Brotterode-Trusetal, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Leffler
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 504507
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Prüfung der noch nicht geprüften und der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO wird angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang der zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Hinweis
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Zustellung dieses Beschlusses an die nachmeldenden Gläubiger durch Aufgabe zur Post gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 01.10.2026