Insolvenzbekanntmachung
LebensArt Ottersberg GmbH & Co. KG
Walsrode
Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur LebensArt Ottersberg GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 11 IN 36/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 36/26
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 203962
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 17.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
11 IN 36/26: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LebensArt Ottersberg GmbH & Co. KG, Südkampen 21, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 203962), vertr. d.: Triconomy GmbH, vertr. d. d. GF Thomas Isselhard, Südkampen 21, 29664 Walsrode, (Vorstand), ist der Beschluss vom 17.04.2026 berichtigt worden.
Statt "Das Verfahren wird mündlich durchgeführt." muss es richtig heißen: "Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.06.2026
Statt "Das Verfahren wird mündlich durchgeführt." muss es richtig heißen: "Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt."
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.06.2026