Forderungsprüfung
LBR Immobiliengesellschaft mbH
Zella-Mehlis
Das Amtsgericht Meiningen hat zur LBR Immobiliengesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 1 IN 55/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Meiningen
- Aktenzeichen
- 1 IN 55/25
- Registerbezug
- Jena, HRB 513776
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 20.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 55/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LBR Immobiliengesellschaft mbH, Blechhammer 3, 98544 Zella-Mehlis, vertreten durch die Geschäftsführer Janko Luhn und Dr. Peter Recknagel,
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 513776
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 bis 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 19.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LBR Immobiliengesellschaft mbH, Blechhammer 3, 98544 Zella-Mehlis, vertreten durch die Geschäftsführer Janko Luhn und Dr. Peter Recknagel,
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 513776
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 bis 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 19.03.2026