Insolvenzbekanntmachung
LBPS Management & Holding GmbH
Jena
Das Amtsgericht Gera hat zur LBPS Management & Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 457/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 457/16
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 502321
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 07.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 457/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LBPS Management & Holding GmbH, Prüssingstraße 27, 07745 Jena, vertreten durch den Liquidator Michael Pawlik
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 502321
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich zum 04.11.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 895,83 €.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der Schlussbericht sowie die Rechnungslegung von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 04.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LBPS Management & Holding GmbH, Prüssingstraße 27, 07745 Jena, vertreten durch den Liquidator Michael Pawlik
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 502321
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich zum 04.11.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 895,83 €.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der Schlussbericht sowie die Rechnungslegung von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 04.09.2026