Sicherungsmaßnahme
LBC Bildungszentrum UG (haftungsbeschränkt)
Oberhausen
Das Amtsgericht Duisburg hat zur LBC Bildungszentrum UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 620 IN 2073/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2073/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 36532
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Sarah Wolf
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Ausbildung von Personen- und Objektschützern nach den Richtlinien der Industrie- und Handelskammer, Vorbereitung auf Sachkundeprüfungen nach § 34a GewO und die Ausbildung zur Fachkraft von Schutz und Sicherheit sowie alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten; Maßnahmen jeglicher beruflichen Aus- und Weiterbildung; Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung; Arbeitsvermittlung i …
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2073/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36532 eingetragenen LBC Bildungszentrum UG (haftungsbeschränkt), Klörenstraße 29, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Weckmüller, Klörenstr. 29 , 46045 Oberhausen
ist am 05.11.2026, um 17:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2073/26
Amtsgericht Duisburg, 05.11.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36532 eingetragenen LBC Bildungszentrum UG (haftungsbeschränkt), Klörenstraße 29, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Weckmüller, Klörenstr. 29 , 46045 Oberhausen
ist am 05.11.2026, um 17:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2073/26
Amtsgericht Duisburg, 05.11.2026