Forderungsprüfung
Lazo GmbH c/o Eva's Kitchen
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Lazo GmbH c/o Eva's Kitchen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 909 IN 716/24 - 4 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 909 IN 716/24 - 4 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 215585
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist a) Herstellung von Lebensmitteln, Getränken, Backwaren und Speisen (u.a. mit peruanischen Zutaten) sowie deren Vertrieb im Einzel- und/oder Großhandel oder mittels Catering, Durchführung von Kochschulen und Seminaren; b) Handel mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmitteln, Getränken, Backwaren und Speisen, Küchen mit Zubehör, Dekowaren, Textilien, Plastikwaren, H …
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
909 IN 716/24 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lazo GmbH c/o Eva's Kitchen, Liebigstraße 2a, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 215585), vertr. d.: Eva Palomino Lazo, Liebigstr. 2a, 30177 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.12.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.10.2026