Insolvenzbekanntmachung

LAT-Labtech GmbH

Böhmenkirch

Das Amtsgericht Göppingen hat zur LAT-Labtech GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2025, Aktenzeichen 4 IN 266/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Göppingen
Aktenzeichen
4 IN 266/22
Registerbezug
Ulm, HRB 541543
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
22.04.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

4 IN 266/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LAT-Labtech GmbH, Albstraße 4, 89558 Böhmenkirch, vertreten durch den Geschäftsführer Hugo Mahringer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541543
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Hauser, Burrainweg 11, 89173 Lonsee

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Vergleichsvorschlag im schriftlichen Verfahren abgestimmt:
Zustimmung zu folgendem Vergleichsvorschlag:
Frau Ivana Mahringer verpflichtet sich, einen Betrag in Höhe von EUR 100.000,00 an Herrn Rechtsanwalt Markus Fröhlich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der LAT-Labtech GmbH zu bezahlen.
Frau Mahringer wird nachgelassen, diesen Betrag in Raten wie folgt zu leisten:
a) EUR 50.000,00 zum 31.05.2025
b) EUR 30.000,00 zum 31.08.2025
c) EUR 10.000,00 zum 31.12.2025
Die Raten werden frühestens durch Vorlage des Beschlusses der Zustimmung der Gläubigerversammlung zu diesem Vergleich an den Prozessbevollmächtigten von Frau Ivana Mahringer, mit einer Frist von zwei Wochen fällig. Sollte Frau Mahringer die oben genannten Raten gem. a) bis c) über insgesamt EUR 90.000,00 pünktlich zu den dort genannten Fälligkeitszeitpunkten, ohne Verzug, leisten, wird ihr der Restbetrag von EUR 10.000,00 erlassen. Mit Leistung der Vergleichssumme sind die gegenseitigen Ansprüche von Frau Ivana Mahringer und Herrn Rechtsanwalt Markus Fröhlich, handelnd als Insolvenzverwalter über das Vermögen der LAT-Labtech GmbH, gegenseitig erledigt

Das schriftliche Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.06.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme