Sicherungsmaßnahme
Lasertec Faber GmbH
Herzebrock-Clarholz
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Lasertec Faber GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 43 IN 693/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 693/26
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB 10914
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Kimon Phillip Kantis
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10914 eingetragenen Lasertec Faber GmbH, Dieselstraße 109, 33442 Herzebrock-Clarholz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Faber
Geschäftszweig: Durchführung von Laserschneidarbeiten im Dienstleistungsbereich.
ist am 28.08.2026, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 693/26
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10914 eingetragenen Lasertec Faber GmbH, Dieselstraße 109, 33442 Herzebrock-Clarholz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Faber
Geschäftszweig: Durchführung von Laserschneidarbeiten im Dienstleistungsbereich.
ist am 28.08.2026, um 11:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 693/26
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2026