Forderungsprüfung
LASA Schienentechnik GmbH
Weyhe
Das Amtsgericht Syke hat zur LASA Schienentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 15 IN 60/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 60/23
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 210561
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Instandhaltung und Reparatur von Gleisen und Weichen durch schweißtechnische und maschinelle Bearbeitung für Transportunternehmen, Industriebahnen und Bahngesellschaften
Veröffentlichungstext
15 IN 60/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LASA Schienentechnik GmbH, Mittelwendung 17a, 28844 Weyhe (AG Walsrode, HRB 210561), vertr. d.: Wilhelm Pöker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Termin dient der Prüfung ggfs. nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggfs. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO).
Stellungnahmen, Einwendungen und Anträge zu den o.g. Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum vorzubringen.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Syke, 13.10.2026
LASA Schienentechnik GmbH, Mittelwendung 17a, 28844 Weyhe (AG Walsrode, HRB 210561), vertr. d.: Wilhelm Pöker, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Termin dient der Prüfung ggfs. nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggfs. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO).
Stellungnahmen, Einwendungen und Anträge zu den o.g. Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum vorzubringen.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Syke, 13.10.2026