Restschuldbefreiung
Lange, Hartmut
Kodersdorf
Das Amtsgericht Dresden hat zur Lange, Hartmut eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2025, Aktenzeichen 557 IN 422/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 422/22
- Registerbezug
- Dresden, HRA 990
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 30.07.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 422/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. 03.10.1953, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 08.09.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aktenzeichen: 557 IN 422/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hartmut Lange, geb. 03.10.1953, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf
Inhaber der Hartmut Lange e.K. Spedition, Mückenhainer Straße 19, 02923 Kodersdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 990
- ist über die Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 08.09.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, § 294 ZPO beim Insolvenzgericht einzureichen.
Der Restschuldbefreiungsantrag, eventuelle weitere Stellungnahmen und Anträge auf Versagung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht über den Antrag entscheiden.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.