Insolvenzbekanntmachung

Lang Service GmbH

Großenlüder

Das Amtsgericht Fulda hat zur Lang Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2025, Aktenzeichen 93 IN 142/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
93 IN 142/25
Registerbezug
Fulda, HRB 1509
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
18.12.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

93 IN 142/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lang Service GmbH, Industriestraße 8, 36137 Großenlüder (AG Fulda, HRB 1509), vertr. d.: Simone Lang, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 16.12.2025 berichtigt worden.

Statt Bundesagentur für Arbeit, Nordanlage 60, 35390 Gießen, vertreten durch Herrn Timo Weber, ebenda muss es richtig heißen: Bundesagentur für Arbeit, Operativer Service am Standort der Agentur für Arbeit Kassel, vertreten durch den Bevollmächtigten Timo Weber, Nordanlage 60, 35390 Gießen

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda oder dem Landgericht Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Fulda, 18.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Sicherungsmaßnahme