Sicherungsmaßnahme
Lang Parts Production GmbH
Much
Das Amtsgericht Bonn hat zur Lang Parts Production GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 97 IN 68/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 68/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 11357
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 68/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11357 eingetragenen Lang Parts Production GmbH, Bövingen 29, 53804 Much, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Michael Bursch, Schönauer Str. 1, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
ist am 04.05.2026, um 13:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Sinja Schlotter, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 68/26
Amtsgericht Bonn, 04.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11357 eingetragenen Lang Parts Production GmbH, Bövingen 29, 53804 Much, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Michael Bursch, Schönauer Str. 1, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
ist am 04.05.2026, um 13:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Sinja Schlotter, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 68/26
Amtsgericht Bonn, 04.05.2026