Vergütungsfestsetzung

Landwirtschaftliches Lohnunternehmen Trebenow UG (haftungsbeschränkt)

Uckerland OT Trebenow

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Landwirtschaftliches Lohnunternehmen Trebenow UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 15 IN 235/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 235/24
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11807
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Branchenindikator
Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Landwirtschaftliches Lohnunternehmen Trebenow UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 11807 NP), Geschäftszweig: Die Erbringung von Lohnarbeiten und anderen Dienstleistungen, vorwiegend im landwirtschaftlichen Bereich. Die Bewirtschaftung von Flächen, der Transport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln für Betriebe der Landwirtschaft, Trebenow 19 a, 17338 Uckerland OT Trebenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Bertram, Bahnhofstraße 25 a, 17291 Göritz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Benjamin Ehlers, Karl-Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus - wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung.
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 25. November 2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 28. September 2026
15 IN 235/24

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens