Forderungsprüfung
Landwirtschaftliche Trocknungsgenossenschaft Neuhof a. d. Zenn und Umgebung eG
Neuhof a. d. Zenn
Das Amtsgericht Fürth hat zur Landwirtschaftliche Trocknungsgenossenschaft Neuhof a. d. Zenn und Umgebung eG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.04.2022, Aktenzeichen IN 84/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 84/20
- Registerbezug
- Fürth, GnR 178
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.04.2022
- Rechtsform
- eG
- Branchenindikator
- Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 84/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Landwirtschaftliche Trocknungsgenossenschaft Neuhof a. d. Zenn und Umgebung eG, Am Torbuck 21, 90616 Neuhof, vertreten durch die Vorstände Eitel Bernd, geboren am 10.05.1974, Erdel Philipp, geboren am 06.04.1987 und Leibinger Harald, geboren am 03.05.1966, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: GnR 178
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.04.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Landwirtschaftliche Trocknungsgenossenschaft Neuhof a. d. Zenn und Umgebung eG, Am Torbuck 21, 90616 Neuhof, vertreten durch die Vorstände Eitel Bernd, geboren am 10.05.1974, Erdel Philipp, geboren am 06.04.1987 und Leibinger Harald, geboren am 03.05.1966, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: GnR 178
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.04.2022