Vergütungsfestsetzung
Landwärme GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Landwärme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2025, Aktenzeichen 36l IN 5338/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36l IN 5338/24
- Registerbezug
- München, HRB 171270
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 17.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36l IN 5338/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Landwärme GmbH, Oranienburger Straße 27, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Zoltan Elek und Dr. Anna Katharina Wilke
Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht Register-Nr.: HRB 171270
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Sachwalter mit Antrag vom 19.05.2025 die Regelvergütung gemäß § 12a InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Außerdem haben Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses mit Antrag vom 27.02.2025, 14.03.2025 und 17.03.2025 die Vergütung gem. § 17 Abs. 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Landwärme GmbH, Oranienburger Straße 27, 10117 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Zoltan Elek und Dr. Anna Katharina Wilke
Registergericht: Amtsgericht München - Registergericht Register-Nr.: HRB 171270
- Schuldnerin -
hat der vorläufige Sachwalter mit Antrag vom 19.05.2025 die Regelvergütung gemäß § 12a InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Außerdem haben Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses mit Antrag vom 27.02.2025, 14.03.2025 und 17.03.2025 die Vergütung gem. § 17 Abs. 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.06.2025
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzplan
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens