Schlusstermin
Lackner GmbH
Rastatt
Das Amtsgericht Baden-Baden hat zur Lackner GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2026, Aktenzeichen 11 IN 476/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Baden-Baden
- Aktenzeichen
- 11 IN 476/23
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 713139
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 13.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lackner GmbH, Woogseestraße 13, 76437 Rastatt, vertreten durch die Geschäftsführer Stefanie Buza-Lackner, geb. Lackner und Norbert Reichel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 713139
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Baden-Baden am 24.02.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 13.05.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO);
Die Vornahme der Schlussverteilung wird genehmigt, § 196 Absatz 2 InsO.
Hinweis :
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, niedergelegt; eine Akteneinsicht bitten wir einige Tage vorher mit der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts telefonisch abzusprechen.
Amtsgericht Baden-Baden, den 24.02.2026
Lackner GmbH, Woogseestraße 13, 76437 Rastatt, vertreten durch die Geschäftsführer Stefanie Buza-Lackner, geb. Lackner und Norbert Reichel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 713139
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Baden-Baden am 24.02.2026 beschlossen:
Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 13.05.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO);
Die Vornahme der Schlussverteilung wird genehmigt, § 196 Absatz 2 InsO.
Hinweis :
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, niedergelegt; eine Akteneinsicht bitten wir einige Tage vorher mit der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts telefonisch abzusprechen.
Amtsgericht Baden-Baden, den 24.02.2026