Forderungsprüfung
LaBrOs Engineering GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur LaBrOs Engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 36l IN 2896/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36l IN 2896/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 139436
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 22.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36l IN 2896/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LaBrOs Engineering GmbH, Segelfliegerdamm 69, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Brüning
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 139436
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.07.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 20.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LaBrOs Engineering GmbH, Segelfliegerdamm 69, 12487 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Brüning
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 139436
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.07.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 20.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 - 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026