Eröffnung des Verfahrens

La Preferida GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur La Preferida GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 79/26 L-11-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 79/26 L-11-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 108644
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.05.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 79/26 L-77-: In dem Insolvenzverfahren La Preferida GmbH, Wallstraße 22, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108644),
vertreten durch:
Norbert Kraus, (Geschäftsführer), wurde am 06.05.2026 um 16:01 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Katja Dönges, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 361/26 L-77 verbunden. Das Verfahren 810 IN 79/26 L-77- führt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 06.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens