Eröffnung des Verfahrens

L&F Agrar GmbH

Lanitz-Hassel-Tal

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat über das Vermögen der L&F Agrar GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 59 IN 360/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 360/23
Registerbezug
Stendal, HRB 31208
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
06.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

03.07.2026

Amtsgericht Halle (Saale)

Beschluss

59 IN 360/23

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

L&F Agrar GmbH, Gernstedt 33, 06628 Lanitz-Hassel-Tal (AG Stendal, HRB 31208),
vertreten durch:
Lukas Judersleben, Gernstedt 33, 06628 Lanitz-Hassel-Tal, (Geschäftsführer),
Antragsgegnerin,

wird der Beschluss vom 02.06.2026, mit dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antragsgegnerin eröffnet worden ist, hinsichtlich des Verfahrensrubrums dahingehend berichtigt, dass die Gesellschaft durch den vorstehend aufgeführten Geschäftsführer in Alleinvertretung vertreten wird.

G r ü n d e:

Der zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Handelsregister eingetragene weitere Geschäftsführer hat gegen den Eröffnungsbeschluss eine sofortige Beschwerde eingelegt, da er seit dem 19.09.2023 nicht mehr als Geschäftsführer der Antragsgegnerin im Handelsregister geführt worden sei.

Ausgehend von seinem rechtlichen Begehr, war der Eröffnungsbeschluss aufgrund der §§ 4 InsO, 319 ZPO zu berichtigen, da sich der ehemalige Geschäftsführer nicht gegen die Eröffnung ansich wendet, sondern gegen die Führung als Verfahrensbeteiligter, weshalb der Beschluss wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit zu berichtigen war.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Fölsing
Richter am Amtsgericht
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VERFTEMP.docx

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Verfahrensverlauf

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