Sicherungsmaßnahme
Kurubas, Abdullah
Recklinghausen
Das Amtsgericht Bochum hat zur Kurubas, Abdullah eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2025, Aktenzeichen 80 IN 345/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 345/25
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRA 4144
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.05.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Yassin Dimassi
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 345/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Abdullah Kurubas, geboren am 03.06.1978, Ortlohstr. 66, 45663 Recklinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 4144 eingetragenen Firma TAXI NORD e.K.
ist am 16.05.2025, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 345/25
Amtsgericht Bochum, 16.05.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Abdullah Kurubas, geboren am 03.06.1978, Ortlohstr. 66, 45663 Recklinghausen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 4144 eingetragenen Firma TAXI NORD e.K.
ist am 16.05.2025, um 11:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 345/25
Amtsgericht Bochum, 16.05.2025