Forderungsprüfung
Kurhaus Gastronomie Bad Bentheim UG (haftungsbeschränkt)
Bad Bentheim
Das Amtsgericht Nordhorn hat zur Kurhaus Gastronomie Bad Bentheim UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.07.2025, Aktenzeichen 7 IN 72/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 72/24
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 214865
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.07.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
7 IN 72/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurhaus Gastronomie Bad Bentheim UG (haftungsbeschränkt), Betrieb einer Gastronomie und der Handel mit Wein, Spirituosen, Süsswaren., Am Bade 2, 48455 Bad Bentheim (AG Osnabrück, HRB 214865), vertr. d.: Markus Fokken, Stadtweg 28, 79780 Stühlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 28.07.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 28.07.2025