Forderungsprüfung
Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH
Bad Gandersheim
Das Amtsgericht Goslar hat zur Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2025, Aktenzeichen 32 IN 45/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Goslar
- Aktenzeichen
- 32 IN 45/23
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 111367
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.05.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens die u.a. mit der Abgabe des örtlichen Heilmittels (Sole) verbundene öffentliche Gesundheitspflege sowie Maßnahmen der präventiven und rehabilitierenden Heilfürsorge. Hierzu zählen auch betriebliche Einrichtungen, die einen gesundheitsfördernden Inhalt aufweisen.
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 7A, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 30.04.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 30.04.2025