Sicherungsmaßnahme

Kuhnhenne - Boden, Wand & Mehr - UG (haftungsbeschränkt)

Medebach

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Kuhnhenne - Boden, Wand & Mehr - UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2025, Aktenzeichen 52 IN 203/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 203/24
Registerbezug
Arnsberg, HRB 13447
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.06.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Carsten Koch
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
1.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausübung von Arbeiten im Trockenbau sowie Bodenverlegearbeiten, soweit diese nicht dem Meisterzwang nach der Handwerksordnung unterfallen

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 203/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13447 eingetragenen Kuhnhenne - Boden, Wand & Mehr - UG (haftungsbeschränkt), Oberstraße 61, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Charlotte Kuhnhenne-Gisevius, Oberstrasse 61 , 59964 Medebach

ist am 18.06.2025, um 07:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

52 IN 203/24
Amtsgericht Arnsberg, 18.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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