Insolvenzbekanntmachung
Küstengas GmbH & Co.KG
Werdum
Das Amtsgericht Aurich hat zur Küstengas GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2024, Aktenzeichen 9 IN 14/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 14/22
- Registerbezug
- Aurich, HRA 201167
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 06.12.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
9 IN 14/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küstengas GmbH & Co.KG, Werdumer Altendeich 18, 26427 Werdum (AG Aurich, HRA 201167), vertr. d.: 1. Küstengas Verwaltungs-GmbH, Werdumer Altendeich 18, 26427 Werdum, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Helmut Niedermeyer, Werdumer Altendeich 18, 26427 Werdum, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Montag, 20.01.2025, 11:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Werdum Blatt 1030, Amtsgericht Wittmund
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Aurich, 05.12.2024
Montag, 20.01.2025, 11:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Werdum Blatt 1030, Amtsgericht Wittmund
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Aurich, 05.12.2024