Sicherungsmaßnahme
Külahci Kiosk & Handel UG (haftungsbeschränkt)
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Külahci Kiosk & Handel UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 259 IN 43/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 43/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 29273
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Marco Kuhlmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 43/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29273 eingetragenen Külahci Kiosk & Handel UG (haftungsbeschränkt), Königsheide 11 a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sefa Külahci
Geschäftszweig: Verkauf von Waren, vorwiegend von Spirituosen, Getränken, Nahrungsmitteln und Tabakwaren im Rahmen von Kioskverkäufen
ist am 19.05.2026, um 15:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
259 IN 43/26
Amtsgericht Dortmund, 19.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29273 eingetragenen Külahci Kiosk & Handel UG (haftungsbeschränkt), Königsheide 11 a, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sefa Külahci
Geschäftszweig: Verkauf von Waren, vorwiegend von Spirituosen, Getränken, Nahrungsmitteln und Tabakwaren im Rahmen von Kioskverkäufen
ist am 19.05.2026, um 15:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
259 IN 43/26
Amtsgericht Dortmund, 19.05.2026