Sicherungsmaßnahme

Küchenwerft HafenCity GmbH

Bad Salzuflen

Das Amtsgericht Detmold hat zur Küchenwerft HafenCity GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2022, Aktenzeichen 10 IN 149/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 149/22
Registerbezug
Lemgo, HRB 9397
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.10.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
und Steuerberater Thomas Bagh

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 149/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9397 eingetragenen Küchenwerft HafenCity GmbH, Finkenweg 32, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Weber, Finkenweg 32, 32107 Bad Salzuflen

Geschäftszweig: Der Betrieb eines Küchenstudios einschließllich der Projektplanung und Durchführung

ist am 28.10.2022, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

10 IN 149/22
Amtsgericht Detmold, 28.10.2022

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme