Sicherungsmaßnahme
Küchenwerft HafenCity GmbH
Bad Salzuflen
Das Amtsgericht Detmold hat zur Küchenwerft HafenCity GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2022, Aktenzeichen 10 IN 149/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 149/22
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 9397
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.10.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- und Steuerberater Thomas Bagh
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 149/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9397 eingetragenen Küchenwerft HafenCity GmbH, Finkenweg 32, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Weber, Finkenweg 32, 32107 Bad Salzuflen
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Küchenstudios einschließllich der Projektplanung und Durchführung
ist am 28.10.2022, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 149/22
Amtsgericht Detmold, 28.10.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9397 eingetragenen Küchenwerft HafenCity GmbH, Finkenweg 32, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Torsten Weber, Finkenweg 32, 32107 Bad Salzuflen
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Küchenstudios einschließllich der Projektplanung und Durchführung
ist am 28.10.2022, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 149/22
Amtsgericht Detmold, 28.10.2022