Sicherungsmaßnahme

Küchenstudio 7 GmbH

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Küchenstudio 7 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2023, Aktenzeichen 505 IN 168/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 168/22
Registerbezug
Wuppertal, HRB 30897
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.02.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Norbert Schrader

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 168/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30897 eingetragenen Küchenstudio 7 GmbH, Rudolf-Herzog-Straße 16, 42275 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Viviane Aydogan, Rudolf-Herzog-Straße 16, 42275 Wuppertal

ist am 23.02.2023, um 12:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 168/22
Amtsgericht Wuppertal, 23.02.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme