Abweisung mangels Masse
Küchen-Komplizen GmbH
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Küchen-Komplizen GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 161 IN 39/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 39/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 12823
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 39/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12823 eingetragenen Küchen-Komplizen GmbH, Bestener Straße 253, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Makrutzki, Bestener Str. 253, 46282 Dorsten
Geschäftszweig: Vertrieb von Waren jeglicher Art, vorwiegend Küchenutensilien, sowie Betrieb und Vermietung von fliegenden Bauten jeglicher Art (Schaustellergewerbe).
ist der am 25.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag vom 24.03.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 02.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
Amtsgericht Essen, 02.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12823 eingetragenen Küchen-Komplizen GmbH, Bestener Straße 253, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Makrutzki, Bestener Str. 253, 46282 Dorsten
Geschäftszweig: Vertrieb von Waren jeglicher Art, vorwiegend Küchenutensilien, sowie Betrieb und Vermietung von fliegenden Bauten jeglicher Art (Schaustellergewerbe).
ist der am 25.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag vom 24.03.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 02.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
Amtsgericht Essen, 02.07.2026