Forderungsprüfung
Küblböck und Partner Projektentwicklungs-GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Küblböck und Partner Projektentwicklungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 2 IN 130/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 130/23
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 18929
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 130/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küblböck und Partner Projektentwicklungs-GmbH, Wernerwerkstraße 7, 93049 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Alfred
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18929
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19-22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küblböck und Partner Projektentwicklungs-GmbH, Wernerwerkstraße 7, 93049 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Alfred
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18929
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19-22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026