Insolvenzbekanntmachung
Kubald GmbH
Neustadt /Rbge.
Das Amtsgericht Hannover hat zur Kubald GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 904 IN 111/14 - 2 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 904 IN 111/14 - 2 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 110222
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1986
- Stammkapital
- 1.533.920 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Metall-, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Herstellung und Montage von Werbegeräten sowie der Vertrieb von Licht- und Leuchterzeugnissen und aller damit im Zusammenhang stehender Erzeugnisse sowie die Herstellung und der Vertrieb ähnlicher Waren.
Termine und Fristen
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- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
904 IN 111/14 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Kubald GmbH, Kubald Allee 2, 31535 Neustadt /Rbge. (AG Hannover, HRB 110222), vertr. d.: 1. Peter-Alexander Kubald, Ahlemer Waldstr. 15, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Uwe Berhard Wache, Windfeld 6a, 22559 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 04.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 04.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.09.2026