Forderungsprüfung
KTK Logistik GmbH
Langenhagen
Das Amtsgericht Hannover hat zur KTK Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.10.2019, Aktenzeichen 908 IN 687/18 - 3 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 908 IN 687/18 - 3 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 208303
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 25.10.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK
Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB
208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853
Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Fuchsweg 1,
30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der im ersten Prüfungstermin ausgesetzten Forderung 0/76 sowie der
nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177
Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.01.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 24.10.2019
Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB
208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853
Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Fuchsweg 1,
30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der im ersten Prüfungstermin ausgesetzten Forderung 0/76 sowie der
nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177
Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.01.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 24.10.2019