Forderungsprüfung

KSVA GmbH

Pinneberg

Das Amtsgericht Pinneberg hat zur KSVA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 71 IN 94/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 94/22
Registerbezug
Pinneberg, HRB 9497 PI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
25.06.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

71 IN 94/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KSVA GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Flensburger Straße 11b, 25421 Pinneberg
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 9497 PI
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christian Wolff, Hohenfelder Straße 20, 22087 Hamburg

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 17.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens